Die Erstellung von Angeboten für Dienstleistungen erfolgt auf Anfrage über diese Webseite . Die Angebotsanfrage kann dazu an unsere Partnerfirmen weitergeleitet werden.
Vertraulichkeit:
Alle Daten, die im Rahmen von Angeboten oder Anfragen bereitgestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer an Partnerfirmen oder Dienstleister, die direkt in den Angebotsprozess involviert sind.
Haftungsausschluss:
Die Softplus GmbH haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit Dienstleistungen oder Arbeiten von Drittanbietern oder Dienstleistern entstehen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen und von jeglicher Verantwortung befreit.
Gewährleistung und Garantie:
Es wird keine Garantie oder Gewährleistung für Dienstleistungen, Arbeiten, Gewerke, Statiken oder andere Leistungen von Drittanbietern oder Dienstleistern von Partnerfirmen übernommen. Jegliche Verpflichtung oder Verantwortung diesbezüglich wird abgelehnt.
Bezahlung:
Die Bezahlung der erbrachten Dienstleistung kann entweder in bar unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten erfolgen oder gemäß ordentlicher Rechnung nach deutschem Recht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Endsummen ab 800 Euro wird grundsätzlich eine Anzahlung von 35 % der Endsumme vor Beginn der Arbeiten in bar oder Überweisung fällig.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von der Softplus GmbH erbracht werden. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Anhänger.-Gerätevermietung, Auftragsarbeiten (ohne Gewährleistung) und Gerätevermietung
1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Firma Softplus GmbH im Bereich der Anhänger.-Gerätevermietung, Auftragsarbeiten (ohne Gewährleistung) und Gerätevermietung abgeschlossen werden. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Anhängervermietung: Der Vermieter verpflichtet sich, den Anhänger in einem betriebsbereiten Zustand zu übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
2.1.a Pflichten beim Gebrauch des Mietfahrzeugs (Obliegenheiten) 2.1.b Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
2.1.c Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken:
2.1.d Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen.
2.1.e Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
2.1.f Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
2.1.g Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer nicht im Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist.
2.1.h Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (fahruntüchtiger Fahrer).
2.1.i Hält sich der Mieter nicht an die gemäß vorstehender Ziffern 2.1 bis 2.4 vereinbarten Nutzungsverbote, liegt eine Pflichtverletzung des Mieters beim Gebrauch des Fahrzeugs vor.
2.2 Auftragsarbeiten (ohne Gewährleistung): Auftragsarbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Eine Gewährleistung für den Erfolg oder die Qualität der Arbeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3 Gerätevermietung: Der Vermieter stellt dem Mieter die vereinbarten Geräte für die Dauer der Mietzeit in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sachgemäß zu verwenden und im gleichen Zustand zurückzugeben.
Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle 2.3.a Die während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoffe, Öle und sonstige Hilfs- oder Betriebsstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen.
2.3.b Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Glühbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 150 Euro je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.
3. Mietbedingungen
3.1 Mietdauer: Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes und endet mit der Rückgabe. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
3.2 Pflichten des Mieters: Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, sind vom Mieter zu tragen.
Allgemeine Obhutspflichten des Mieters, Haftung 3.2.a Der Mieter ist verpflichtet, das Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet:
3.2.b. Der Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern;
3.2.c Der Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen in einer gesicherten Garage;
3.2.d Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug/Gerät (z. B. für Ölstand/Öldruck, Wasser, Temperatur, Bremsenverschleiß oder Sonstige) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, sich entsprechend den in der Betriebsanleitung für das Fahrzeug dafür vorgegebenen Hinweisen zu verhalten.
3.2.e Der Mieter haftet für alle Schäden am Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät, die aufgrund einer Verletzung seiner Obhutspflichten gemäß vorstehender Regelungen entstehen unbeschränkt. Soweit ein Schaden von der für das Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät bestehenden Vollkaskoversicherung übernommen wird (z. B. Hagelschäden) jedoch beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.
3.2.f Der Mieter haftet für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät entstehen. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene dritte Personen schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.
3.2.g Wird bei der Rückgabe des Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung für den Schaden des Mieters gemäß vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden war.
3.2.h Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn der Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät infolge eines vom Mieter verursachten Schadens nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder der Vermieter es nicht für eigene Zwecke nutzen kann.
3.2.i Nimmt der Vermieter die Schadensbeseitigung selbst oder durch eigenen Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde je Mitarbeiter in Höhe von 50 Euro als angemessenen Ersatzleistung vereinbart.
3.3 Rückgabe: Der Mietgegenstand ist in einem gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, behält sich der Vermieter vor, Reinigungs- oder Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
4. Preise und Zahlung
4.1 Preise: Die Preise richten sich nach den aktuellen Angeboten und werden vor Vertragsabschluss festgelegt.
4.2 Zahlungsbedingungen: Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes in bar oder per Überweisung nach Rechnungseingang fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5. Haftung
5.1 Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Mietgegenstand entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf normalen Verschleiß zurückzuführen.
Nicht unfallbedingte Geräte/Fahrzeugschäden u. technische Defekte: 5.1.a Der Mieter haftet für alle Schäden am Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, unbeschränkt.
5.1.b Treten nach der Übergabe des Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät an den Mieter nicht unfallbedingte technische defekte am Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen, sofern es nicht möglich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben.
?5.1.c Für die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeinträchtigung ist der Tagesmietpreis um 1/24 je angefangene Stunde zu mindern. Der Mieter verzichtet auch im Falle einer Kündigung auf alle weitergehenden Ansprüche, es sei denn, für den technischen Defekt ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters ursächlich.
5.1.d Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß Ziffer 5.1.b bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatz einschließlich Ersatz von Mangelfolgeschäden verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Defekt vom Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten ist.
5.1.e Ziffer 5.1.b bis 5.1.d gilt nicht, sofern der Mieter gemäß Ziffer 5.1.a wegen eines Bedienungsfehlers für den Schaden haftet, dass heißt der Defekt auf einen Bedienungsfehler des Mieters zurückzuführen ist.
5.2 Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
5.2.a Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
5.2.b Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 5.2.a sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
5.2.c Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. Dies gilt insbesondere, für die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sowie bei den Mietgeräten auf Private/Öffentliche Baustellen die Einhaltung bestehende Rechtsverordnung der Baustelle.
5.2.d Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Anhänger/Fahrzeug oder das Mietgerät. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Mietobjekts oder sonstige Schäden.
5.3 Haftungsausschluss bei Auftragsarbeiten: Die Softplus GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die durchgeführten Arbeiten. Eine Haftung für Schäden, die aus den erbrachten Leistungen resultieren, wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Auftragsarbeiten
A. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Auftragsarbeiten, die zwischen Softplus GmbH und dem Auftraggeber geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden schriftlich von Softplus GmbH bestätigt.
B. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der vereinbarten Auftragsarbeiten durch Softplus GmbH nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Spezifikationen. Eine Gewährleistung für den Erfolg der Arbeiten wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
C. Leistungen und Ausführung
C.1 Durchführung der Arbeiten: Softplus GmbH führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die Parteien vereinbaren, dass keine Gewährleistung für den Erfolg oder die Funktion der Arbeit übernommen wird, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Vertrag festgelegt.
C.2 Kooperation des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Materialien und Dokumentationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Verzögerungen, die durch fehlende oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Softplus GmbH.
D. Preise und Zahlung
D.1 Preise: Die Preise für die Auftragsarbeiten richten sich nach dem Angebot oder der Vereinbarung zwischen den Parteien. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
D.2 Zahlungsbedingungen: Die Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich Softplus GmbH das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
E. Haftung E.1 Haftungsausschluss: Die Haftung für Mängel an den durchgeführten Arbeiten wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
E.2 Haftungsbeschränkung: In Fällen von leichter Fahrlässigkeit haftet Softplus GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt sich dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
F. Abnahme und Gewährleistung
F.1 Abnahme: Die Abnahme der Auftragsarbeiten durch den Auftraggeber erfolgt unverzüglich nach Fertigstellung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel sofort zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als abgenommen.
F.2 Gewährleistungsausschluss: Für Auftragsarbeiten wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach Ermessen von Softplus GmbH, ohne dass ein Anspruch auf Nachbesserung besteht.
G. Kündigung und Rücktritt
G.1 Kündigung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits angefallene Kosten sind ebenfalls zu tragen.
G.2 Rücktrittsrecht: Softplus GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Arbeiten aus Gründen, die nicht von Softplus GmbH zu vertreten sind, unmöglich wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen anteilig erstattet.
H. Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Materialien und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Softplus GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese vor der vollständigen Bezahlung weiterzuveräußern oder zu verpfänden.
H.2 Haus und Grundstückverbot
Im Falle eines Vorfalls zwischen der Softplus GmbH und einem Auftraggeber kann der Auftraggeber erst dann ein Haus- und Grundstücksverbot aussprechen, wenn alle eigenen Werkzeuge sowie unbezahlten Materialien der Softplus GmbH vom jeweiligen Projekt abtransportiert und ordnungsgemäß entfernt wurden.
I. Datenschutz Softplus GmbH erhebt und speichert die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers. Diese Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
J. Schlussbestimmungen
J.1 Änderungen der AGB: Softplus GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
J.2 Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oldenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
J.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
6. Versicherung Der Mieter ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Mietgegenstand abzuschließen, sofern gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart. Eine Haftpflichtversicherung des Mietgegenstandes durch den Vermieter erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7. Rücktritt und Kündigung 7.1 Rücktritt vom Mietvertrag: Der Mieter kann bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten. Danach wird eine Stornogebühr in Höhe von 30? des Mietpreises fällig.
7.1 Reservierungen: Reservierungen sind bindend. Stornierungen müssen bis 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Für spätere Stornierungen ist eine Entschädigung von 30? zu zahlen.
7.2 Kündigung: Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter gegen die Vertragsbedingungen verstößt oder der Mietgegenstand missbräuchlich verwendet wird.
8. Datenschutz Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Vertrages erforderlich.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen der AGB: Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Webseite oder bei direkter Mitteilung an den Mieter.
9.2 Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oldenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.
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